Allein in Deutschland kommt es zu rund 5 Millionen Stürzen älterer Menschen pro Jahr. Fast jeder dritte 65- bis 80-Jährige und jeder zweite der über 80-Jährigen stürzen jährlich mindestens einmal. Was ein Sturz für Folgen haben kann, haben wir bereits im vergangenen Jahr in einem unserer Blogbeiträge beschrieben. Im folgenden wird nun eine Möglichkeit dargestellt, die Sicherheit im Pflegealltag zu erhöhen.

Um Unfällen besser entgegenwirken zu können, wurde die in Sekundenschnelle in vier Stufen höhenverstellbare SafeFree®-Seitensicherung entwickelt. Sie ist individuell entsprechend der Bewohnergröße anpassbar, so dass der für den Bewohner optimale Abstützwinkel für eine aktive und sichere Mobilisierung gewählt werden kann. Eine perfekte Ergänzung hierzu stellt die wissner-bosserhoff 3-Stopp-Strategie für die Betthöhenverstellung dar: Der automatische Zwischenstopp auf Stuhlhöhe erleichtert die aktive und passive Bewohnermobilisierung bei Tag und Nacht und reduziert dadurch auch das Sturzrisiko.

Lösung eines Dauerproblems

Durch die Entwicklung der SafeFree-®-Seitensicherung konnte zudem eine Lösung geboten werden, die es ermöglicht den Interessenkonflikt beim Einsatz einer Seitensicherung zu umgehen. Denn, für Betreiber und Pflegekräfte stellt der Umgang mit Seitensicherungen ein echtes Dilemma dar. Verbunden mit beträchtlichen Haftungsrisiken: „zu wenig Seitensicherung“ kann gravierende Sturzereignisse zur Folge haben. „Zu viel Seitensicherung“ hingegen kann juristisch als Freiheitsentziehende Maßnahme (FeM) gewertet und damit sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

SafeFree® macht mit seiner bewährten halbseitigen Seitensicherung mit fußseitiger Ausstiegsmöglichkeit > 102 cm den großen Unterschied. Denn dieser Seitensicherungstyp schneidet in der Beurteilung durch ein Netzwerk erfahrener Richter – initiiert durch den Werdenfelser Weg (WW) – im Hinblick auf die Beurteilung von FeM besonders gut ab, im Gegensatz zu Bettgittern mit Mittel- oder Fußlücke > 31,8 cm. In seiner „Argumentationshilfe zu unterschiedlichen Bettgittervarianten“ stellt der WW fest: „Halbseitige Seitensicherungen mit fußseitiger Ausstiegsmöglichkeit > 102 cm sind vom Grundsatz her in nahezu allen Fällen keine Freiheitsentziehende Maßnahme.“

Erfahren Sie mehr über die Vorteile der patentierten SafeFree®-Seitensicherungen.

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