Bei der Pflege eines Angehörigen gilt es oft schon im Vorfeld einiges zu beachten. Wir haben hier 8 Tipps für die Pflege von Angehörigen zusammengestellt:
1. Vorausschauend um Nachsorge kümmern
Bereits im Krankenhaus können sich pflegende Angehörige darüber informieren, was auf sie zukommt. Sozialdienste oder Mitarbeiter der Pflegeüberleitung aus Kliniken kümmern sich um die Nachsorge von Behandelten. Sie unterstützen pflegende Angehörige dabei, Anträge für eine Reha oder Pflegestufe zu stellen, vermitteln die richtigen Pflegedienste oder organisieren Hilfsmittel. Kontaktieren Sie daher das Entlassungsmanagement ihres Krankenhauses und informieren Sie sich über mögliche Hilfsangebote und Pflegetipps.
2. Kontaktieren Sie den Hausarzt und Pflegeberater
Sprechen Sie ihr weiteres Vorgehen mit dem Hausarzt ihres Angehörigen ab. Hausärzte kennen sowohl die Krankengeschichte, als auch die persönlichen Bedürfnisse ihrer Patienten. Sie sind darüber hinaus lokal gut vernetzt und können ambulante Pflegedienste sowie Pflegeberater in Ihrer Nähe empfehlen. Pflegeberater erstellen zum Beispiel individuelle Versorgungspläne und veranlassen die erforderlichen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Pflegekasse. Krankenkassen, Pflegestützpunkten oder Wohlfahrtsverbänden bieten diese Beratung kostenlos an.
3. Beantragen Sie Pflegegeld
Wenden Sie sich an die Pflegekassen ihres Angehörigen und stellen Sie schnellstmöglich einen Antrag auf Pflegegeld. Der Antragseingang ist der Beginn der Leistungen, vergessen Sie daher Datum, Unterschrift und Kopie nicht! Wird nach einem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK) der Pflegeantrag abgelehnt, sollten Sie innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einlegen. Sie müssen ihren Widerspruch begründen, ziehen Sie daher Experten hinzu.
4. Pflegekassen finanzieren zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Pflegekassen stellen pflegenden Angehörigen für bestimmte Pflegehilfsmittel, wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe ein monatliches Budget von 40 Euro zur Verfügung. Das Geld wird allerdings nicht ausgezahlt. Pflegende können die Utensilien bei diversen Anbietern wie Apotheken oder Online-Shops bestellen. Diese rechnen die Kosten dann direkt mit der Pflegekasse ab. Letztere liefern die Produkte bis vor die Haustür: Pflegende stellen sich Boxen mit den benötigten Artikeln zusammen und der Online-Shop versendet diese jeden Monat automatisch.
5. Barrierefrei Wohnen
Neutrale Wohnberatungsstellen informieren Sie über Möglichkeiten, Finanzierung und Ihre Pflichten als Mieter. Bei der Einrichtung lohnt sich die Investition in ein Pflege-Bett. Das Bett sollte mobil sein und höhenverstellbar. Das ermöglicht Pflegenden rückenschonend zu pflegen und erleichtert dem Pflegebedürftigen das Aufstehen aus dem Bett. Die Höhe von Rücken- und Schenkellehne sollten verstellbar sein. Das ist für den Pflegebedürftigen komfortabel und erleichtert dem Pflegenden das Umlagern. Teleskopierbare Seitenlehnen zum Aufstehen sind zu empfehlen.
6. Fordern Sie Hilfe ein
Helfen ist gut und kann bereichern. Achten Sie dabei jedoch auf die eigenen Bedürfnisse. Gerade weil Sie den anvertrauten Pflegebedürftigen lieben, müssen Sie auf ihr eigenes Wohl achten. Gönnen Sie sich eine Auszeit: Entspannen Sie bei einer Massage, treffen Sie sich mit Freunden sowie Verwandten auf einen Kaffee oder gehen Sie mal wieder ins Kino. Viele pflegende Angehörige haben ein schlechtes Gewissen, „ihren“ Schützling in der Obhut Anderer zu lassen oder schämen sich gar, Freunde oder Familienmitglieder um Hilfe zu bitten. Doch solche unbegründeten Ängste können langfristig zu Vereinsamung und sozialer Isolation führen. Vertrauen Sie daher ihrem sozialen Umfeld. Aktivieren Sie Familie und Freunde. Auch Nachbarn oder Bekannte sind potenzielle Unterstützer. Suchen Sie den Kontakt und formulieren Sie ehrlich und konkret, welche Unterstützung Sie benötigen.
7. Betreuungs- und Entlastungsangebote
Seit Januar 2015 entlasten „niedrigschwellige Betreuungs- oder Entlastungsangebote“ pflegende Angehörige. Sie können sich online hier oder hier darüber informieren, was für Sie in Frage kommt. Wer Unterstützung bei der Pflege oder der Betreuung braucht, kann sich Helfer ins Haus holen, die Medikamente geben, Verbände wechseln oder Insulin spritzen. Auch Haushaltshilfen, die Fenster putzen, Einkäufe erledigen oder die Wäsche waschen, können mit dem Budget finanziert werden. Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes am 01.01. 2017 wird dieses aufgestockt: Statt 104 Euro stehen Pflegebedürftigen dann 125 Euro zur Verfügung. Härtefälle, deren Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist, haben Anrecht auf eine höhere Leistung von 208 Euro.
8. Eine Auszeit gönnen
Auch Sie werden mal krank oder benötigen einfach eine Pause. Das ist kein Problem: Können Pflegende ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, dürfen Familienmitglieder, Freunde oder ein Pflegedienst einspringen. Für die sogenannte Verhinderungspflege haben Pflegebedürftigen mit Anrecht auf Pflegegeld Anspruch auf ein Budget von 1612 Euro. Muss der Pflegebedürftige zeitweise vollstationär in einer Einrichtung versorgt werden, steht dafür der gleiche Betrag zur Verfügung. Das Pflegestärkungsgesetz sieht vor, dass ab 2016 in diesen Fällen das Pflegegeld zur Hälfte weiterbezahlt wird. Bei der Verhinderungspflege für einen Zeitraum von 42 Tagen, bei der Kurzzeitpflege für 56 Tage. Durch die neue Gesetzgebung dürfen Krankenkassen außerdem acht Wochen Kurzzeitpflege bewilligen. Bisher war das nur möglich, wenn der Versicherte im Ausgleich sein Budget für Ersatzpflege ganz oder zu Teilen in die Kurzzeitpflege überträgt.