Kauf Pflegebett

In unserem Leben verbringen wir rund ein Drittel unserer Zeit im Bett. Ganz sicher wissen Sie, wie wichtig guter und erholsamer Schlaf ist. Nicht nur für unser Wohlbefinden; auch für unsere Regeneration. Darum wird der Bettkomfort umso wichtiger, wenn wir aus gesundheitlichen Gründen noch mehr Zeit im Bett verbringen.

Immer mehr Menschen machen sich Gedanken, wie sie für das Alter vorsorgen können. Wer im Pflegefall in vertrauter Umgebung bleiben möchte, sollte sich rechtzeitig mit Maßnahmen befassen, die den Alltag erleichtern. Dazu zählt auch die Anschaffung eines höhenverstellbaren, pflegegerechten Betts.

Doch was ist zu beachten, wenn Sie ein Pflegebett anschaffen müssen? wissner-bosserhoff hat zu diesem Thema nützliche Informationen in einem Leitfaden für Sie zusammengestellt.

Vorgehensweise bei der Anschaffung eines Pflegebetts für Zuhause

  • Wenn Sie pflegebedürftig werden, haben Sie unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf ein Kranken- bzw. Pflegebett. Dessen Kosten werden zum größten Teil durch die Kranken- bzw. Pflegeversicherung übernommen.
  • Vor der Anschaffung eines Kranken-/Pflegebetts müssen Sie jedoch eine Genehmigung durch den Kostenträger (Krankenkasse oder Pflegekasse) beantragen. Wer ein Pflegebett ohne vorherige Klärung der Kostenübernahme anschafft, läuft Gefahr, keine Kostenerstattung zu erhalten.
  • Pflegebetten werden von der Krankenkasse (als technische Hilfsmittel) bezahlt. Für ein von der Krankenkasse bezahltes Pflegebett ist kein Pflegegrad (keine Pflegestufe) notwendig. Erst wenn die Krankenkasse die Bezahlung ablehnt, kann die Pflegekasse für die Übernahme der Kosten herangezogen werden. Die Pflegekasse ist also nachrangig zur Krankenkasse zuständig
  • Mit der genauen Bezeichnung des Hilfsmittels kann der Arzt eine Verordnung (ähnlich einem Rezept) ausstellen. Es sollte auf der Verordnung vermerkt sein, dass das Hilfsmittel aus medizinischer Sicht notwendig ist. Ferner muss die medizinische Diagnose vermerkt sein. Wenn Sie kein genaues Modell angeben, kann es sein, dass die Krankenkasse Ihnen ein ganz anderes Modell zur Verfügung stellt.
  • Wenn nötig, informieren Sie sich zunächst in einem Sanitätshaus. Das Sanitätshaus kann auch dahingehend beraten, welche Formulierungen der Arzt bei der Verordnung – quasi dem Hilfsmittelantrag – verwenden soll.
  • Die Hilfsmittelversorgung muss jedoch nicht zwingend über eine ärztliche Verordnung erfolgen. Sie kann unter Umständen auch direkt bei der Kasse beantragt werden. Über eine ärztliche Verordnung wird die Genehmigung aber vermutlich leichter erreicht, da der Arzt eine qualifizierte, medizinische Stellungnahme abgeben kann.
  • Die Verordnung wird der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt. Diese prüft die Verordnung auf Notwendigkeit. Unter Umständen fordert sie auch einen Kostenvoranschlag an bzw. der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkasse) wird für eine Bewertung hinzugezogen.
  • Danach genehmigt die Krankenkasse das Hilfsmittel oder sie lehnt es ab.
  • Sollte die Krankenkasse keine Genehmigung erteilen oder Schwierigkeiten bereiten, können Sie auch den Hilfsmittel-Lieferanten (Sanitätshaus) einschalten. Er kann beratend zur Seite stehen.
  • Mit der von der Krankenkasse genehmigten Verordnung kann nun das Hilfsmittel bei einem von der Kasse anerkanntem Sanitätshaus bestellt werden (alles weitere zur Lieferung wird mit ihrem Sanitätshaus abgeklärt).

 

Wie lange dauert die Bewilligung durch die Krankenkasse?

Wie lange sich die Krankenkasse zur Genehmigung eines Hilfsmittels Zeit lassen darf ist im § 13 Abs. 3a SGB V geregelt. Generell gilt:

  • Über den Antrag muss innerhalb von 3 Wochen entschieden werden
  • Wird für die Entscheidung der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkasse) benötigt, verlängert sich die Frist auf 5 Wochen
  • Kann die Frist von 3 bzw. max. 5 Wochen nicht eingehalten werden, ist die Kasse verpflichtet, Ihnen schriftlich Bescheid zu geben und die Gründe aufzuführen
  • Der MDK hat 3 Wochen Zeit um eine Stellungnahme abzugeben

 

Wie hoch ist der Eigenanteil für Hilfsmittel?

Hilfsmittel sind generell zuzahlungspflichtig. Wer nicht von der Zuzahlung befreit ist und älter als 18 Jahre ist, muss 10 % pro Hilfsmittel zuzahlen, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. So beträgt die Zuzahlung für ein Pflegebett, welches vielleicht 1.700 Euro kosten würde, nur 10 Euro.

Und wenn ich ein höherwertigeres Pflegebett anschaffen möchte, das mir mehr Komfort im Alltag bietet?

Die von der Kasse genehmigten Hilfsmittel sind quasi „Kassengestelle“, ähnlich wie bei Brillen. Wenn Sie ein höherwertiges Hilfsmittel mit mehr Funktionen und höherem Komfort möchten, das über die gesetzliche Krankenversicherung nicht genehmigt wurde, müssen Sie den Mehrpreis selbst bezahlen. Diese Aufzahlung nennt sich dann „wirtschaftliche Aufzahlung“. Die Mehrkosten müssen Ihnen vom Hilfsmittel-Lieferanten (Sanitätshaus usw.) schriftlich in einer Mehrkostenerklärung übergeben werden. Zudem muss sie von Ihnen unterschrieben werden. Wäre jedoch aus medizinischer Sicht ein höherwertiges Hilfsmittel notwendig, ist bei der Krankenkasse ein erneuter Antrag auf Kostenübernahme der Mehrkosten einzureichen.

Ist das Pflegebett mein Eigentum?

Technische Hilfsmittel/Pflegehilfsmittel sind in der Regel lediglich Leihgaben. Das Hilfsmittel erhalten sie meistens vom Sanitätshaus. Das heißt, wenn das Bett nicht mehr benötigt wird, muss es an die Krankenkasse/Pflegekasse zurückgegeben werden. Die Rückgabe erfolgt meist über den Lieferanten des Bettes (Sanitätshaus). Wer die leihweise Überlassung des Pflegebetts ablehnt, muss damit rechnen, dass er die Kosten für ein Pflegebett selbst tragen muss.

Ein privates Komfortbett als Alternative zum Kassenbett

Wenn Sie aus diesen und anderen Gründen ein neuwertiges, qualitativ hochwertiges Pflege- und Komfortbett gegenüber einer Leihgabe der Kranken- bzw. Pflegeversicherung bevorzugen, können Sie auch auf das Angebot verschiedener Pflegebetten-Hersteller zurückgreifen. Diese bieten Pflegebetten für Zuhause mit allerlei zusätzlichen Komfortfunktionen an, die über die Optionen eines Kassenbetts weit hinausgehen.

Ein Beispiel hierfür ist das Komfortbett BonCasa von wissner-bosserhoff, über dessen Vorteile Sie sich unter  http://www.bon-casa.com/de/ genauer informieren können.

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