Vorsorge treffen

Betreuung, Vorsorge Vollmacht & Patientenverfügung –  brauch ich das überhaupt?

Wer bin ich denn, dass mich meine Kinder eine Vorsorge Vollmacht unterschreiben und eine Patientenverfügung ausfüllen lassen wollen? Was ich will, entscheide immer noch ich selbst! Nur weil ich alt bin, gehöre ich noch lange nicht zum alten Eisen. Und es ist noch nicht an der Zeit, das Zepter aus der Hand zu geben und andere für mich walten zu lassen.

So oder so ähnlich denken viele Menschen, egal ob alt oder jung. Dabei ist es durchaus sinnvoll, als Erwachsener – egal in welchem Alter – über den Fall des Falles nachzudenken. Denn niemand weiß, was die Zukunft bringt. Außerdem schadet es nicht, sich selbst einmal vor Augen zu führen, was ich will, wenn ich in eine bestimmte Situation gerate, in der ich meine Entscheidungen vorübergehend oder aber auf unbestimmte Zeit nicht mehr selber treffen kann. Gibt es eine Person meines Vertrauens, von der ich glaube, dass sie in meinem Sinne handelt und der ich uneingeschränkt vertraue? Wann ist eine Betreuung sinnvoll oder nötig? Welche Konsequenzen hat es für mich, wenn ich jemandem eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung anvertraue? Und: Für welche Dauer gelten solche Verfügungen oder eine Vollmacht?

Betreuungsvollmachten und Patientenverfügungen erleichtern es den Bevollmächtigten, Entscheidungen zu treffen. Sie bestimmen dabei, dass von der Vorsorgevollmacht erst Gebrauch gemacht werden darf, sofern Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen.

Vorsorge Vollmacht

Auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ((https://www.bmjv.de)) wird ausdrücklich dazu ermuntert, für den Fall der eigenen Hilfsbedürftigkeit rechtzeitig vorzusorgen und zu bestimmen, wer die persönlichen Interessen im Ernstfall – als Betreuer oder als Bevollmächtigter – vertreten soll. Von Betreuung betroffen sein können Erwachsene, die ihre Angelegenheiten wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder psychischen Erkrankung ganz oder teilweise nicht besorgen können.

Dabei kann die Betreuung einerseits eine wichtige Hilfe sein, andererseits jedoch als Eingriff empfunden werden, insbesondere, wenn der Betroffene mit der Bestellung nicht einverstanden ist. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie vermeiden, dass einfach irgend jemand vom Betreuungsgericht für Sie als Betreuer bestimmt wird. Mit einer Vorsorgevollmacht räumen Sie einer anderen Person das Recht ein, stellvertretend in Ihrem Namen zu handeln. Dabei kann sich die Vollmacht auf die Wahrnehmung aller oder nur einzelner Angelegenheiten beziehen. Es ist ratsam, immer nur eine Person als Betreuer zu bevollmächtigen.

Patientenverfügung

Jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen, die jederzeit von ihm formlos widerrufen werden kann. Damit wird nicht nur über die Durchführung, sondern auch die Unterlassung ärztlicher Maßnahmen verfügt. So wird sichergestellt, dass der Patientenwille bestmöglich umgesetzt wird, auch wenn sich der Betroffenen in der aktuellen Situation hierzu nicht mehr äußern kann. Je detaillierter und genauer dabei bestimmte und mögliche Szenarien beschrieben werden, desto einfacher für alle Beteiligten, falls eine solche Situation einmal eintrifft. Treffen die Festlegungen in einer Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation des Betroffenen zu, sind sowohl die Ärzte als auch die Betreuer daran gebunden.

Liegt hingegen keine Patientenverfügung vor oder sind die Festlegungen in einer Patientenverfügung zu unkonkret oder allgemein, entscheiden die Vertreter gemeinsam mit dem Arzt auf der Grundlage des mutmaßlichen Patientenwillens über die anstehende Behandlung. Bei Uneinigkeit, ob die beabsichtigte Entscheidung auch tatsächlich dem Willen des betroffenen Patienten entspricht, wird das Betreuungsgerichts eingeschaltet.

Eine Broschüre zur Patientenverfügung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Diese enthält nützliche Beispiele und rechtlich gesicherte Textbausteine, die bei der Formulierung dieser doch sehr komplexen Patientenverfügung hilfreich sein können. Um dennoch widersprüchliche Angaben zu vermeiden und den Patientenwillen ausreichend zu spezifizieren, damit die Patientenverfügung im Notfall auch die gewünschte Wirkung erzielt, ist es ratsam, sich zudem fachkundig beraten zu lassen.

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