Rein rechtlich gesehen ist jede Fixierung eine freiheitsentziehende Maßnahme, die nicht im Einklang mit dem Freiheitsgrundrecht steht. Eine Fixierung sollte daher auch nur als letzter Ausweg erfolgen, wenn der Selbstschutz eines Patienten nicht anders gewährleistet werden kann. Die Zustimmung entscheidungsfähiger Patienten, bzw. im Falle eines einwilligungsunfähigen Patienten, des Betreuers, sind jedoch Voraussetzung für solch freiheitsberaubende Maßnahmen.

Einst folgte auch ich in einer Klinik den jämmerlichen Hilferufen einer älteren Dame, deren Zimmertür sperrangelweit aufstand: mein Blick fiel auf eine spärlich bekleidete Patientin mit überdimensionalen Handschuhen. Diese „Boxhandschuhe“ ließen die Patientin wie eine Preisboxerin aussehen und sollten die Arme wohl daran hindern, sich ihre Nasen-Schlund-Sonde zu ziehen, über die sie gerade ernährt wurde. Doch die Betroffene blickte auf ihre Hände und stammelte: „Das geht nicht, das geht gar nicht. Ich werde die Polizei rufen und meinen Anwalt verständigen.“ Denn sie war sichtbar erzürnt über diese Zwangsmaßnahme, der sie so ganz und gar nicht zustimmte. Im Sinne von Bewohnern und Patienten sollten daher in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern freiheitsentziehende Maßnahmen, darunter Anbringen von Bettgittern, 5-Punkt-Fixierung oder Sedierung, wann immer möglich, minimiert bzw. unterlassen werden, sofern es menschlicher geht.

Geht es „humaner“?

Einen Schritt in die richtige Richtung beschreitet wissner-bosserhoff mit dem Bed-Exit-Frühwarnsystem namens SafeSense, das, nach dem Motto „Risiko minimieren – Sicherheit erhöhen“ hilft, Stürze und freiheitsentziehende Maßnahmen zu reduzieren. Die Bed-Exit-Sensorik übermittelt ein Signal an die Schwesternrufanlage sobald beispielsweise ein Bewohner sein Bett verlässt.

SafeSense erkennt und reagiert auch, wenn ein Pflegebedürftiger unabsichtlich aus dem Bett gleitet oder etwa versucht, über die Seitensicherung zu gelangen. So kann die alarmierte Pflegekraft unverzüglich Hilfe leisten, ohne dass die Betroffenen lange unentdeckt liegen bleiben. Insbesondere bei Nacht- und Wochenendschichten mit weniger Pflegepersonal wird dadurch das Sicherheitsniveau erhöht. Beim Ausstieg aus dem Bett schaltet sich dabei auch parallel eine Unterbett-Lampe ein, ein Licht, das wieder erlischt, wenn der Bewohner ins Bett zurückfindet. Dabei ist der Schwesternruf individuell einstellbar (Null Sekunden Sofortalarm bis 30 Minuten) und kann damit an die Mobilität des jeweiligen Betroffenen angepasst werden. Kommt der Bewohner rechtzeitig vor Ablauf der eingestellten Zeit zurück, erlischt die Unterbettlampe automatisch und die Pflegekraft wird nicht unnötig gerufen. So kann manch technische Neuerung helfen, Fixierungen zu reduzieren und die Freiheit von Heimbewohnern zu erhalten.

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