Ab 1. Januar wird sich für Pflegende und Hilfsbedürftige vieles verbessern: Denn dann tritt die zweite Stufe des 2. Pflegestärkungsgesetz in Kraft und löst die über 20 Jahre alte Pflegeversicherung ab. Was man als Betreiber eines Pflegeheims alles im Vorfeld beachten sollte hat uns Michael Uhlig, Management- und Organisationsberater bei der contec, einer Beratungsgesellschaft für Gesundheits- und Sozialwirtschaft, in Form einer Checkliste zusammengefasst.

Checkliste Pflegestärkungsgesetz:

⦁ Rechtzeitiger Abschluss der Pflegesatzvereinbarung
⦁ Gegenwehr gegen unlauteres Vorgehen anderer Interessengruppen
⦁ Zurückweisen „strategischer“ Aktivitäten der Kostenträger zur PEA (=Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz)-Erhöhung vor der Pflegesatzvereinbarung
⦁ Zurückweisen „strategischer“ Aktivitäten der Kostenträger zur PEA-Erhöhung nach der Pflegesatzvereinbarung
⦁ Überleitung der Bewohner in Abrechnungsprogramm und Buchhaltung
Sicherheit im NBA (=Neues Begutachtungsassessment)
⦁ Empfehlung: Kombination mit „Entbürokratisierung“ / SIS (=strukturierte Informationssammlung) / Maßnahmenplanung (Mitarbeiter als Multiplikatoren?) – Einbindung aller Pflege(fach)kräfte

Bewohnerinformation (Empfehlung: im November 16):
⦁ Schreiben
⦁ Angehörigenabend
⦁ Informationsmaterialien

⦁ Neue Grundlagen (QMH (=Qualitätsmanagement-Handbuch), Heim-/Pflegeverträge usw.)
⦁ Vorsicht mit Neubegutachtung bis zur Pflegesatzvereinbarung mit Überleitung

Nach Abschluss der Pflegesatzvereinbarung: aktivstes Einstufungsmanagement, ergänzt um:
⦁ Konzept-Fokussierung: neue Gruppen mit höheren Ansprüchen (geistig behinderte Menschen?, …)
⦁ Personalstrategie: gerontopsychiatrische Fachkräfte?
⦁ Weitere Optimierung im Pflege-Prozessmanagement
⦁ Ambulantisierung, Netzwerk-Stärkung, neue Zielgruppen, Quartiersgestaltung, ….

Einstufungsmanagement für das Pflegestärkungsgesetz

⦁ Das Einstufungsmanagement ist und bleibt die wichtigste Stellschraube für die maximal erreichbare Personalausstattung in der Hand des Pflegemanagement
⦁ Höherstufungen werden aufgrund des gleichbleibenden Eigenanteils für den Kunden dahingehend einfacher, dass das Einverständnis für ein Höherstufungsverfahren leichter zu bekommen sein dürfte als bisher
⦁ Für die vollstationäre Pflege muss das Einstufungsmanagement zu einem Kernprozess im Pflegemanagement werden (ähnlich wie in der ambulanten Pflege der Leistungsvertrieb)
⦁ Pflegeplanungen auf die Systematik des NBA ausrichten à Prüfung, ob Umstellung auf das Strukturmodell sinnvoll und leistbar

Häufigste Befunde bei Unsicherheiten im Einstufungsmanagement

⦁ Bis zu 30% der Kunden in vollstationären Pflegeeinrichtungen sind falsch eingestuft (zu niedrig)
⦁ Die Anzahl der Kunden, die sich im Höherstufungsverfahren befinden, liegt deutlich unter 5% (10 – 15% als Benchmark)
⦁ Die erreichbare Personalausstattung wird häufig unterschritten

 

Michael Uhlig ist Diplom-Kaufmann mit langjähriger Erfahrung im Gesundheits-und Sozialwesen

Michael Uhlig ist Diplom-Kaufmann mit langjähriger Erfahrung im Gesundheits-und Sozialwesen und arbeitet bei der contec in den Schwerpunkten betriebliche Beratung und Begleitung sozialer Einrichtungsträger, konzeptionelle Weiterentwicklung, Gestaltung von Quartierskonzepten und Erlösoptimierung, insbesondere Entgeltverhandlungen mit Kostenträgern.

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